Briefe, Urkunden, Familienunterlagen, Verträge, Tagebücher, Postkarten, Bauunterlagen und -pläne oder Uromas Kochbuch: Alte Schriften zu lesen ist heute oft gar nicht so einfach. Die Gründe dafür sind vielfältig (mehr dazu weiter unten) – die Lösung aber ist ganz einfach: eine Transkription.

Wenn Sie im Besitz alter Dokumente sind, die Sie nicht lesen können, erstelle ich für Sie eine wort-, zeilen- und seitengenaue Abschrift. Meine besondere Stärke ist das Entziffern historischer deutscher Handschriften vom 15. bis zum 20. Jahrhundert – insbesondere deutscher Volksschriften wie Kurrentschrift, Kanzleischrift und Sütterlin. Auch Übersetzungen ins Englische sind möglich.
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Was ich dafür benötige
Eine gute Transkription braucht eine gute Vorlage. Hochauflösende Kopien – idealerweise Scans im PDF- oder JPG-Format – bieten die beste Arbeitsgrundlage. Anhand dieser kann ich auch den voraussichtlichen Aufwand am zuverlässigsten einschätzen.
Wichtig!
Bitte senden Sie mir niemals Ihre wertvollen Originaldokumente. Recherche-Dienste kann keine Haftung für eventuelle Beschädigung oder Verlust übernehmen.
Wie aufwändig ist eine Transkription?
Grundsätzlich gilt: Je älter das Schriftstück, desto schwieriger ist die Handschrift zu entziffern. Das liegt nicht nur an der veränderten Buchstabenform, sondern auch an früheren Schreibweisen und Orthografien. Hinzu kommt der Entstehungskontext des jeweiligen Schriftstücks:
Wurde es gemütlich am Schreibtisch verfasst? In einer ruckelnden Kutsche? Oder hockte der Schreiber zitternd bei Regen in einem Schützengraben? Wurde mit Tinte oder Bleistift geschrieben? Welche Qualität hat das Papier? Welchen Bildungsgrad hatte die verfassende Person? War der Text sorgfältig formuliert oder „frei Schnauze“ notiert – ohne Punkt, Komma oder Rücksicht auf Leserlichkeit?
Nicht zu vergessen: „Sauklauen“ sind keine Erfindung der Neuzeit. So kann es vorkommen, dass Omas Kuchenrezept von 1937 schwerer zu lesen ist als eine hastige Notiz Goethes von 1798.
Deshalb bitte ich auch um Verständnis, dass ich eine seriöse Aufwandsschätzung erst nach Sichtung der Dokumente vornehmen kann.
Bei Fragen kontaktieren Sie mich gern (-> Kontakt)
Kleiner Exkurs: Wissenswertes zur Deutschen Schreibschrift
Im deutschen Sprachraum war bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts die sogenannte Deutsche Kurrentschrift als gängige Alltags- und Verkehrsschrift vorherrschend. Diese sehr geschwungene Schrift zeichnet sich vor allem durch spitze Winkel (Spitzschrift) und eine veränderliche Schriftstärke (Schwellzüge) der einzelnen Buchstaben aus.

Bis sich während der 1880er Jahre allmählich die Schreibmaschine durchzusetzen begann, war die Kurrentschrift auch Amts- und Protokollschrift, zum Beispiel in Österreich-Ungarn.
Kurrent ist nicht zu verwechseln mit Frakturschrift. Dieser Sammelbegriff bezeichnet verschiedene gebrochene deutsche Druckschriften seit der Mitte des 15. Jahrhunderts. Kurrent entwickelte sich zu einer sehr dekorativen Form des Schreibens, war jedoch für Schüler:innen schwer zu erlernen.
Aus diesem Grund beauftragte das preußische Kultusministerium 1911 den Grafiker Friedrich Sütterlin (1865-1917) mit der Entwicklung einer vereinfachten Schulausgangsschrift, die 1915 eingeführt und später als Sütterlinschrift bekannt wurde.

Mithilfe der Vereinfachung der Buchstabenformen und der Einführung der Kugelspitzfeder als standarisiertem Schreibwerkzeug schuf Sütterlin eine Ausgangsschrift, die ab den 1920er Jahren die Kurrentschrift allmählich abzulösen begann.
1935 wurde sie verbindlich als Deutsche Volksschrift in den Lehrplan aufgenommen. Die häufig als „Deutsche Schrift“ bezeichnete Sütterlinschrift wird ebenso wie die gedruckte, gotische Frakturschrift oftmals mit der NS-Zeit in Verbindung gebracht.
Im Rahmen der weltweiten Eroberungs- und Neuordnungspläne der Nationalsozialisten sollte jedoch auch das deutsche Schriftbild standarisiert und auf das gängigere Antiqua-Format umgestellt werden. Daher erfolgte im Januar 1941 das Verbot der gotischen Druckschrift, die von den Nationalsozialisten als „Schwabacher Judenlettern“ diffamiert wurde; am 1. September 1941 folgte eine entsprechende Neuregelung der in Schulen gelehrten Schreibschrift. Per Erlass des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wurde die lateinische „Normal-Schrift“ ab dem Schuljahr 1941/42 verpflichtend eingeführt.

Heute unterliegen die deutschen Hand- und Druckschriften der 1964 festgelegten (und umstrittenen) Klassifizierung nach DIN 16518.